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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03   

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https://dejure.org/2004,8365
LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03 (https://dejure.org/2004,8365)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03 (https://dejure.org/2004,8365)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 8 Sa 1391/03 (https://dejure.org/2004,8365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 139 ZPO § 519 ZPO § 520 ZPO § 540 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 1 ArbGG § 64 Abs. 2 ArbGG § 64 Abs. 6 ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG § 67 ArbGG § 72 Abs. 2
    EZPO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung; Tausch des Arbeitsplatzes im Wege des Direktionsrechts oder durch eine Änderungskündigung; Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung; Beurteilungsfähigkeit einer Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ArbGG § 67; ; ArbGG § 72 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1; ZPO § 139
    Wirksame krankheitsbedingte Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03
    Soweit die Berufung weiter beanstandet, die Umsetzung des Klägers auf ein leidensgerechten Arbeitsplatz sei möglich gewesen, ist zu sehen, dass nach dem Stand der für zutreffend gehaltenen Rechtssprechung (vgl. BAG Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 9/96), das Freisein eines gleichwertigen Arbeitsplatzes und die Geeignetheit des Arbeitnehmers für die dort zu leistende Arbeit maßgeblich sind.
  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03
    Soweit die Berufung vorbringt, der Kläger sei seit 21.11.2003 wieder arbeitsfähig, wird übersehen, dass für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung die objektive Sachlage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgebend ist (ständige Rspr. BAG Urteil vom 15.08.1984 = AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG Urteil vom 17.06.1999 = AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; ErfK-Ascheid 430 KSchG § 1 Rz 155).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2005 - 8 Sa 168/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Soweit die Klägerin eine fehlende Beweiserhebung zu der zur Grundlage der Kündigung gemachten dauernden Arbeitsunfähigkeit bemängelt und insoweit auf ihr Schreiben vom 25.11.2003 (Bl. 50 d. A.) und die beiden Arztberichte des Dr. W. vom 29.03.2004 und 16.09.2004 zur Stützung einer günstigen Prognose verweist, bedarf es zunächst des Hinweises, dass für die Beurteilung der von der Rechtsprechung geforderten Prognose die objektive Sachlage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgeblich ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2004 - 8 Sa 1391/03 - m. w. auf BAG, Urteil vom 15.08.1984 = AP-Nr.: 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, Urteil vom 17.06.1999 = AP-Nr.: 37 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit sowie Ascheid in Erfurter Kommentar 430 KSchG § 1 Rz 155, 195 m. w. N.).
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